Beglaubigungen

Vom Präsidenten des Landgerichts Landshut wurde ich als Übersetzerin für die englische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Daher darf ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen in englischer und deutscher Sprache offiziell bestätigen. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man dies auch „beglaubigen“. Bisweilen spricht man auch von „zertifizierten Übersetzungen“.

Solche Bestätigungen werden häufig von Behörden und Konsulaten verlangt, inzwischen aber auch von den SOPs einiger Firmen gefordert.